Ummelden in Amt Parchimer Umland (Mecklenburg-Vorpommern)
Wenn Sie nach Mecklenburg-Vorpommern umziehen und Ihr neuer Wohnsitz im Amt Parchimer Umland liegt, müssen Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. Das Ummelden ist wichtig, um Ihre neue Adresse offiziell bei den zuständigen Behörden registrieren zu lassen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie über das Ummelden im Amt Parchimer Umland wissen sollten:
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Walter-Hase-Straße 42
19370 Parchim
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Wohnsitz innerhalb des Amtsbereichs Parchimer Umland verlegen.
- Alle Personen ab 16 Jahren sind zur Ummeldung verpflichtet. Kinder unter 16 Jahren müssen nicht einzeln angemeldet werden, sondern werden durch ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten mitangemeldet.
Fristen
- Nach Ihrem Umzug haben Sie 14 Tage Zeit, um sich an Ihrem neuen Wohnort umzumelden. Beachten Sie, dass Wochenenden und Feiertage in die Frist mit einberechnet werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit für die Ummeldung liegt beim Einwohnermeldeamt im Amt Parchimer Umland. Hier müssen Sie persönlich mit Ihren erforderlichen Unterlagen erscheinen. Bitte beachten Sie, dass Sie vorab einen Termin vereinbaren müssen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (inklusive aktuellem, biometrischen Passbild)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter Ihrer neuen Wohnung ausgestellt)
- Zusätzlich benötigte Dokumente können je nach individueller Situation variieren. Es kann hilfreich sein, vorab telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Behörde nachzufragen.
Ablauf der Ummeldung
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin beim Einwohnermeldeamt im Amt Parchimer Umland.
- Persönliches Erscheinen: Gehen Sie zum vereinbarten Termin ins Einwohnermeldeamt und nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ummeldung vor Ort: Legen Sie dem Sachbearbeiter Ihre Unterlagen vor und füllen Sie das Ummeldeformular aus.
- Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über Ihre Ummeldung. Diese ist wichtig für andere Behördengänge, z.B. für die Beantragung eines neuen Personalausweises.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Informationen zu den Kosten der Ummeldung enthält. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei der zuständigen Behörde.
Wenn Sie weitere Fragen zum Ummeldeprozess im Amt Parchimer Umland haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Einwohnermeldeamt zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Website des Amts Parchimer Umland.