Ummelden in Amt Neustrelitz-Land (Mecklenburg-Vorpommern)
Wenn Sie innerhalb des Amtsbereichs Neustrelitz-Land in Mecklenburg-Vorpommern umziehen, muss die Ummeldung Ihres Wohnsitzes innerhalb einer bestimmten Frist vorgenommen werden. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ummeldung beim Amt Neustrelitz-Land.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Marienstraße 5
17235 Residenzstadt Neustrelitz
Ummeldefrist
Gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Amt Neustrelitz-Land anzumelden. Die Ummeldung muss persönlich im Bürgeramt erfolgen.
Benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung des bisherigen Wohnsitzes (sofern möglich)
- Wohnungsgeberbestätigung (früher Vermieterbescheinigung genannt)
- ggf. eine Vollmacht, falls Sie nicht persönlich erscheinen können
Ummeldevorgang
- Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt des Amts Neustrelitz-Land.
- Erscheinen Sie persönlich zum vereinbarten Termin im Bürgeramt und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Füllen Sie das Anmeldeformular aus und unterschreiben Sie es.
- Übergeben Sie alle Unterlagen dem Mitarbeiter des Bürgeramts.
- Nach erfolgreicher Prüfung und Übernahme Ihrer Daten erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Weitere Informationen
- Nach der Ummeldung Ihres Wohnsitzes erhalten Sie eine neue Meldebescheinigung, welche als Nachweis Ihres Wohnsitzes dient.
- Die Ummeldung beim Amt Neustrelitz-Land ist kostenfrei.
- Falls Sie zusätzlich einen neuen Personalausweis benötigen, müssen Sie diesen separat beim Bürgeramt beantragen.
Für weitere Informationen zur Ummeldepflicht und dem Amt Neustrelitz-Land besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Amts.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Kosten beinhaltet.