Ummelden in Amt Hörnerkirchen(Schleswig-Holstein)

Wenn Sie umziehen und Ihren Wohnsitz innerhalb des Amts Hörnerkirchen in Schleswig-Holstein ändern müssen, ist es wichtig, dass Sie sich auch ummelden. Die Ummeldung ist eine gesetzliche Pflicht, die innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen muss. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Wohnsitz im Amt Hörnerkirchen ummelden können.

010565636 Amt Hoernerkirchen

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Hörnerkirchen
Am Markt 1
25355 Barmstedt

010565636 streetview amt Amt Hoernerkirchen

Wichtige Punkte zur Ummeldung in Amt Hörnerkirchen

  • Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug oder dem Auszug erfolgen.
  • Zuständig für die Ummeldung ist das Bürgerbüro des Amts Hörnerkirchen.
  • Für die Ummeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Zusätzlich benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, die vom Vermieter ausgestellt werden muss.

Wie erfolgt die Ummeldung im Amt Hörnerkirchen?

  1. Termine vereinbaren
    Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab einen Termin beim Bürgerbüro des Amts Hörnerkirchen zu vereinbaren. Dies kann telefonisch oder online erfolgen.

  2. Benötigte Unterlagen vorbereiten
    Stellen Sie sicher, dass Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Außerdem müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung haben, die Sie vom Vermieter erhalten.

  3. Persönliche Vorsprache
    Gehen Sie zum vereinbarten Termin ins Bürgerbüro des Amts Hörnerkirchen. Dort beantragen Sie die Ummeldung. Die Mitarbeiter des Bürgerbüros prüfen Ihre Unterlagen und nehmen die Ummeldung vor.

  4. Bestätigung erhalten
    Nach erfolgreicher Ummeldung erhalten Sie eine Bestätigung, die als Nachweis für Ihren neuen Wohnsitz dient. Bewahren Sie diese gut auf, da sie in bestimmten Fällen benötigt werden kann.

Weitere Informationen und Kontaktdaten

Falls Sie weitere Fragen zur Ummeldung im Amt Hörnerkirchen haben, können Sie sich direkt an das Bürgerbüro des Amts Hörnerkirchen wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Webseite des Amts Hörnerkirchen.

Beachten Sie, dass es bei der Ummeldung in Amt Hörnerkirchen keine Informationen zu den Kosten gibt.

FAQ und Wissenswertes über Amt Hörnerkirchen

In welchem Bundesland ist Amt Hörnerkirchen?
Amt Hörnerkirchen gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Amt Hörnerkirchen?
Amt Hörnerkirchen dehnt sich auf eine Fläche von 44,91 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Amt Hörnerkirchen?
Amt Hörnerkirchen hat 4 014 Einwohner, davon sind 1 974 männlich und 2 040 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Amt Hörnerkirchen?
Amt Hörnerkirchen hat eine Bevölkerungsdichte von 89 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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