Ummelden in Amt Grabow (Mecklenburg-Vorpommern)
Wenn Sie umziehen, ist es wichtig, Ihre neue Adresse beim zuständigen Amt anzugeben. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Ummelden im Amt Grabow in Mecklenburg-Vorpommern.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Am Markt 1
19300 Grabow
1. Zuständigkeit
Das Amt Grabow ist für die Ummeldung von Einwohnern zuständig, die ihren Wohnsitz in den zugehörigen Gemeinden Mecklenburg, Krinitz, Perlin, Schadeleben und Zierzow haben.
2. Meldefrist
Nach einem Umzug haben Sie 14 Tage Zeit, um sich beim Amt Grabow umzumelden.
3. Unterlagen
Bei der Ummeldung müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen. Dazu gehören:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Mietvertrag
- Einzugsermächtigung für die Rundfunkbeiträge (früher GEZ)
4. Ablauf der Ummeldung
Um sich in Amt Grabow umzumelden, müssen Sie persönlich im Amt erscheinen. Dort füllen Sie ein Ummeldeformular aus und legen die erforderlichen Unterlagen vor. Nach Abschluss des Vorgangs erhalten Sie eine Meldebestätigung.
5. Besonderheiten
Folgende Besonderheiten sind beim Ummelden im Amt Grabow zu beachten:
- Wenn mehrere Personen umziehen, müssen alle einzeln beim Amt Grabow gemeldet werden.
- Nach der Ummeldung sollten Sie Ihre neue Adresse auch bei anderen Stellen wie Banken, Versicherungen und Behörden ändern.
6. Kontaktdaten
Für weitere Informationen und bei Fragen zur Ummeldung wenden Sie sich bitte direkt an das Amt Grabow in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Website des Amtes Grabow.
Beachten Sie, dass in diesem Artikel keine Informationen zu den Kosten der Ummeldung in Amt Grabow angegeben werden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei den zuständigen Behörden.