Ummelden in Amt Föhr-Amrum (Schleswig-Holstein)

Wenn Sie nach Schleswig-Holstein ziehen und in der Region Amt Föhr-Amrum wohnen möchten, müssen Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. Das Ummelden ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Erfassung und Aktualisierung von personenbezogenen Daten.

010545488 Amt Foehr Amrum

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Föhr-Amrum
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

010545488 streetview amt Amt Foehr Amrum

Wichtige Punkte:

  • Ummeldungspflicht: Nach dem Einzug in eine neue Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde ummelden. Dies gilt auch für Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

  • Zuständige Meldebehörde: Das Amt Föhr-Amrum ist für die Verwaltung der Meldepflicht zuständig. Die genaue Adresse und Kontaktdaten der Meldebehörde finden Sie auf der offiziellen Website des Amtes oder in den örtlichen Behördenschriften.

  • Benötigte Unterlagen: Für die Ummeldung benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine Wohnungsbestätigung oder Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters. Bei Familienangehörigen ist eine Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.

  • Vorgehensweise: Gehen Sie persönlich zur Meldebehörde und füllen Sie das Formular zur Ummeldung aus. Legen Sie Ihre Unterlagen vor und geben Sie alle erforderlichen Informationen an. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Ummeldung.

  • Weitere wichtige Informationen: Denken Sie daran, dass die Ummeldung auch Auswirkungen auf weitere Ämter, wie beispielsweise das Finanzamt oder die Krankenversicherung, haben kann. Informieren Sie sich daher gegebenenfalls über weitere Meldepflichten und notwendige Anpassungen.

Fazit

Das Ummelden in Amt Föhr-Amrum (Schleswig-Holstein) ist ein wichtiger Schritt nach einem Umzug. Beachten Sie die Ummeldefrist von zwei Wochen und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen. Durch die rechtzeitige Ummeldung sind Sie korrekt erfasst und können alle relevanten Leistungen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde des Amts Föhr-Amrum.

FAQ und Wissenswertes über Amt Föhr-Amrum

In welchem Bundesland ist Amt Föhr-Amrum?
Amt Föhr-Amrum gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Amt Föhr-Amrum?
Amt Föhr-Amrum dehnt sich auf eine Fläche von 103,36 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Amt Föhr-Amrum?
Amt Föhr-Amrum hat 10 652 Einwohner, davon sind 5 008 männlich und 5 644 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Amt Föhr-Amrum?
Amt Föhr-Amrum hat eine Bevölkerungsdichte von 103 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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