Ummelden in Amt Anklam-Land (Mecklenburg-Vorpommern)
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Amt Anklam-Land in Mecklenburg-Vorpommern verlegen, müssen Sie Ihre Ummeldung vornehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte Sie dabei beachten müssen.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Rebelower Damm 2
17392 Spantekow
Wie und wo melde ich mich um?
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes können Sie persönlich im Bürgerbüro des Amt Anklam-Land vornehmen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erledigen.
Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
- Mietvertrag oder Kaufvertrag der neuen Wohnung
- bei minderjährigen Kindern: Sorgerechtsnachweis oder Einverständniserklärung beider Elternteile
Was kostet die Ummeldung?
Die Kosten für die Ummeldung sind nicht in diesem Beitrag enthalten. Bitte kontaktieren Sie das Bürgerbüro des Amt Anklam-Land für Informationen zu den aktuellen Gebühren.
Welche Konsequenzen hat eine verspätete Ummeldung?
Eine verspätete Ummeldung kann zur Verhängung eines Bußgeldes führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Ummeldung innerhalb der vorgegebenen Frist von zwei Wochen durchzuführen.
Welche weiteren Meldepflichten habe ich?
Neben der Ummeldung Ihres Wohnsitzes gibt es noch weitere Meldepflichten, die Sie beachten sollten. So müssen Sie beispielsweise auch Ihren neuen Wohnsitz bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Bank melden.
Hier eine Checkliste der wichtigsten Behörden und Institutionen:
- Einwohnermeldeamt (Ummeldung des Wohnsitzes)
- Krankenkasse
- Arbeitgeber
- Bank
- Versicherungen (Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-Versicherung etc.)
- Vereine und Verbände
- Schulen und Kindergärten
- Finanzamt
- Fahrzeug-Zulassungsstelle
Fazit
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes im Amt Anklam-Land in Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiger Schritt nach einem Umzug. Beachten Sie die genannten Unterlagen und Fristen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden. Vergessen Sie zudem nicht, auch Ihre weiteren Meldepflichten bei verschiedenen Behörden und Institutionen wahrzunehmen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die Mitarbeiter im Bürgerbüro des Amt Anklam-Land gerne zur Verfügung.