Ummelden in Allersberg, M (Bayern)
Wenn Sie in Allersberg, M (Bayern) umziehen, ist es wichtig, dass Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre neuen personenbezogenen Daten korrekt erfasst werden und Sie weiterhin alle öffentlichen Leistungen erhalten.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Postfach 20
90580 Allersberg
Warum sollten Sie sich ummelden?
Das Ummelden ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, dass Ihre neue Adresse offiziell registriert wird. Außerdem gewährleistet es, dass Sie bei einem Umzug weiterhin alle staatlichen Leistungen wie Kindergeld, Sozialleistungen oder Rundfunkgebühren in Anspruch nehmen können.
Wann und wo sollten Sie sich ummelden?
Die Ummeldung in Allersberg, M (Bayern) muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Wohnungswechsel erfolgen. Sie müssen persönlich beim Einwohnermeldeamt erscheinen, um die Ummeldung vorzunehmen.
Welche Dokumente benötigen Sie für die Ummeldung?
Für die Ummeldung müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Anmeldevordruck der Gemeinde
Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrem Vermieter.