Ummelden in Allensbach (Baden-Württemberg)
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Kanzleistraße 13
78462 Konstanz
Allgemeine Informationen
Wenn Sie nach Allensbach in Baden-Württemberg ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, dass Ihre neue Adresse bei den Behörden bekannt ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit für die Ummeldung in Allensbach liegt beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde. Sie sollten daher einen Termin vereinbaren und persönlich bei der Behörde vorbeigehen, um die Ummeldung durchzuführen.
Was benötigen Sie?
Bei der Ummeldung in Allensbach müssen Sie bestimmte Dokumente mitbringen. Dazu gehören:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter
- Anmeldeformular (oft vor Ort erhältlich oder zum Download auf der Website des Einwohnermeldeamts)
Ablauf der Ummeldung
Folgende Schritte sind bei der Ummeldung in Allensbach zu beachten:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit.
- Füllen Sie das Anmeldeformular aus.
- Legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Übergeben Sie die Wohnungsgeberbescheinigung.
- Der Sachbearbeiter nimmt die nötigen Daten auf und ändert Ihre Adresse im Melderegister.
- Sie erhalten eine Ummeldebestätigung.
Besonderheiten bei Familien
Wenn Sie mit Ihrer Familie nach Allensbach ziehen, müssen Sie die Ummeldung für jeden Einzelnen durchführen. Für minderjährige Kinder können die Eltern die Ummeldung im Namen ihrer Kinder vornehmen.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zur Ummeldung in Allensbach können Sie die Website der Gemeinde oder das Einwohnermeldeamt kontaktieren. Hier finden Sie auch Informationen zu den Öffnungszeiten und Kontaktdaten. Erfahren Sie mehr über den Ummeldeprozess auf der Website des Einwohnermeldeamts von Allensbach.
Bei Fragen zur Ummeldung können Sie sich auch an das Bürgertelefon der Gemeinde Allensbach wenden.