Ummelden in Achstetten (Baden-Württemberg)

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Achstetten in Baden-Württemberg verlegen, müssen Sie Ihre Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vornehmen. Das Ummelden ist wichtig, um Ihre Adresse offiziell zu ändern und sicherzustellen, dass Ihre Post und behördlichen Dokumente korrekt ankommen.

084265005001 Achstetten

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Laupheim
Marktplatz 1
88471 Laupheim

084265005001 streetview amt Achstetten

Wichtige Dokumente

Für die Ummeldung in Achstetten benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Vergessen Sie nicht, Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
  • Meldebescheinigung: Wenn Sie zuvor in einer anderen Stadt oder Gemeinde gemeldet waren, benötigen Sie die Meldebescheinigung als Nachweis.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter oder die Vermieterin muss Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, die Sie zur Ummeldung vorlegen müssen.

Ablauf der Ummeldung

Der Prozess der Ummeldung in Achstetten umfasst folgende Schritte:

  1. Terminvereinbarung: Rufen Sie das Bürgerbüro der Gemeinde Achstetten an, um einen Termin für die Ummeldung zu vereinbaren. Dies ist notwendig, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
  2. Erscheinen zum Termin: Gehen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin im Bürgerbüro erscheinen. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Dokumente dabei haben.
  3. Ausfüllen des Formulars: Füllen Sie das Ummeldeformular sorgfältig aus. Es enthält Informationen zu Ihrer Person und Ihrer neuen Adresse.
  4. Vorlage der Unterlagen: Legen Sie Ihre Dokumente dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin vor. Diese prüfen Ihre Angaben und nehmen die Ummeldung vor.
  5. Bestätigung der Ummeldung: Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Ummeldung. Dies ist Ihr Nachweis für die Adresseänderung.

Weitere wichtige Informationen

  • Rundfunkbeitrag: Vergessen Sie nicht, sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden oder abzumelden.
  • Wahlpflicht zum Hauptwohnsitz: In Deutschland besteht die Wahlpflicht zum Hauptwohnsitz. Dies bedeutet, dass Sie sich in Ihrer Hauptwohnung registrieren müssen.
  • Meldung bei Gewerbe- oder Nebentätigkeit: Wenn Sie neben Ihrem Wohnsitz auch eine Gewerbe- oder Nebentätigkeit anmelden möchten, informieren Sie sich bei der Gemeindeverwaltung über die erforderlichen Schritte.

Bei weiteren Fragen zur Ummeldung in Achstetten können Sie sich gerne an das Bürgerbüro der Gemeinde wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Webseite der Gemeinde.

FAQ und Wissenswertes über Achstetten

In welchem Bundesland ist Achstetten?
Achstetten gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Wie groß ist die Fläche von Achstetten?
Achstetten dehnt sich auf eine Fläche von 23,38 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Achstetten?
Achstetten hat 5 020 Einwohner, davon sind 2 537 männlich und 2 483 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Achstetten?
Achstetten hat eine Bevölkerungsdichte von 215 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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