Ummelden in Passau, Bayern
Das Ummelden ist für jeden Einwohner in Deutschland Pflicht, wenn er seinen Wohnsitz wechselt. Auch in Passau in Bayern muss man sich nach einem Umzug innerhalb von zwei Wochen ummelden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Ummeldeprozess in Passau abläuft und welche Dokumente benötigt werden.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
94032 Passau
1. Stadt Passau: Zuständige Behörde für die Ummeldung
Für das Ummelden ist in Passau das Bürgerbüro zuständig. Das Bürgerbüro ist eine Abteilung des zuständigen Einwohnermeldeamts und befindet sich im Rathaus der Stadt. Hier müssen Sie persönlich erscheinen, um Ihre Ummeldung vorzunehmen.
2. Ummeldung: Was wird benötigt?
Um Ihre Ummeldung in Passau durchzuführen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass: Dieses Dokument dient als Identifikation Ihrer Person.
- Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung: Dieses Dokument muss Ihnen vom Vermieter oder der Wohnungsgeberin ausgestellt werden.
- Anmeldeformular: Dieses Formular erhalten Sie im Bürgerbüro und müssen es vollständig ausfüllen.
- Nachweis über den Auszug: Wenn Sie Ihren vorherigen Wohnsitz verlassen, benötigen Sie einen Nachweis darüber.
3. Ablauf der Ummeldung
Nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente zusammengetragen haben, können Sie Ihren Termin im Bürgerbüro vereinbaren. Am Tag des Termins gehen Sie zum Bürgerbüro und nehmen eine Wartenummer. Sobald Ihre Nummer aufgerufen wird, reichen Sie die Dokumente ein und geben das ausgefüllte Anmeldeformular ab. Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen überprüfen Ihre Angaben und nehmen die Ummeldung vor. Sie erhalten anschließend eine Meldebestätigung, die als Nachweis für Ihre Ummeldung dient.
4. Was kostet die Ummeldung?
Die Kosten für die Ummeldung sind in diesem Artikel nicht enthalten. Für Informationen zu den Gebühren sollten Sie sich direkt an das Bürgerbüro wenden.
Fazit
Das Ummelden in Passau ist eine Pflichtveranstaltung für jeden, der seinen Wohnsitz wechselt. Mit den richtigen Dokumenten und dem Besuch im Bürgerbüro können Sie Ihre Ummeldung problemlos durchführen. Denken Sie daran, dies innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug zu erledigen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.