Ummelden in Illerkirchberg (Baden-Württemberg)
Umzug in eine neue Stadt? Dann ist es wichtig, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie nach Illerkirchberg in Baden-Württemberg ziehen.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Schloßstraße 7
89171 Illerkirchberg
Warum ummelden?
Das Ummelden ist gesetzlich vorgeschrieben und hat mehrere Gründe. Zum einen dient es der Erfassung aller Bürgerinnen in einer Gemeinde, um statistische Daten zu erheben. Zum anderen ermöglicht es den Behörden, Bewohnerinnen im Notfall zu kontaktieren. Zudem müssen Sie beim Ummelden Ihren Wohnsitz angeben und somit Ihre Anschrift offiziell ändern.
Wo und wie ummelden?
Die Ummeldung erfolgt bei der örtlichen Meldebehörde, in Illerkirchberg ist dies das Bürgerbüro im Rathaus. Vor dem Besuch sollten Sie telefonisch einen Termin vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Bei der Ummeldung müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese erhalten Sie von Ihrem Vermieter.
Wichtige Dokumente
Bevor Sie zur Meldebehörde gehen, sollten Sie die folgenden Dokumente bereithalten:
- Personalausweis oder Reisepass: Um Ihre Identität nachzuweisen.
- Wohnungsgeberbestätigung: Diese erhalten Sie von Ihrem Vermieter, um Ihren Wohnsitzwechsel nachzuweisen.
Weitere Informationen
- Kosten: Die Ummeldung selbst ist kostenlos. Eventuell fallen jedoch Gebühren für einen neuen Personalausweis oder Reisepass an.
- Adressänderungen: Denken Sie daran, Ihre neue Anschrift auch bei Banken, Versicherungen und anderen Institutionen zu ändern.
- Fristen: Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Bei verspäteter Ummeldung können Bußgelder verhängt werden.
- Anmeldung des Autos: Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, müssen Sie sich auch bei der örtlichen Zulassungsstelle registrieren lassen.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen können variieren und es empfiehlt sich, vor der Ummeldung die genauen Anforderungen und benötigten Dokumente bei der örtlichen Meldebehörde zu erfragen.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen im Bürgerbüro gerne zur Verfügung.