Ummelden in der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar (Baden-Württemberg)

Die Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar ist zuständig für die An-, Ab- und Ummeldungen von Einwohnern in der Region. Falls Sie neu in der Verwaltungsgemeinschaft wohnen oder umziehen, müssen Sie sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums ummelden. Damit Sie Ihren Meldevorgang reibungslos durchführen können, haben wir hier einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

083255006 Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar
Obere Hauptstraße 2
72172 Sulz am Neckar

083255006 streetview amt Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar

Ummeldung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft

Wenn Sie innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar umziehen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde melden. Die Ummeldung kann persönlich im Bürgerbüro, per Post oder elektronisch erfolgen. Für die Bearbeitung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Personalausweis oder Reisepass (bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft wird ein Aufenthaltstitel benötigt)
  2. Anmeldebestätigung des neuen Wohngebiets (bei Neuanmeldung)

Ummeldung von außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft

Wenn Sie neu in die Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar ziehen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Einzug eine Wohnsitz-Anmeldung bei der Meldebehörde vornehmen. Hierzu sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Personalausweis oder Reisepass (bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft wird ein Aufenthaltstitel benötigt)
  2. Wohnungsgeberbestätigung: Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung vom Wohnungsgeber, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind.

Ummeldung von minderjährigen Kindern

Auch minderjährige Kinder müssen umgemeldet werden. Um die Ummeldung für Kinder unter 16 Jahren durchführen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Personalausweis oder Reisepass des Kindes
  2. Geburtsurkunde des Kindes
  3. Sorgeberechtigungsnachweis: Wenn die Person, die das Kind ummelden möchte, nicht das alleinige Sorgerecht hat, muss ein Sorgeberechtigungsnachweis vorgelegt werden.

Sonstige Informationen

  • Die Ummeldung kann persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Eine Terminvereinbarung im Voraus kann die Wartezeit verkürzen.
  • Bei der Ummeldung können Sie auch eventuelle weitere Anliegen wie Passbeantragung, Führerscheinantrag oder Kfz-Zulassung erledigen.
  • Bitte beachten Sie, dass es in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen oder Nachweise geben kann. Informieren Sie sich im Voraus, um Verzögerungen beim Meldevorgang zu vermeiden.

Für weitere Informationen und Fragen zur Ummeldung in der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar, wenden Sie sich bitte an die offizielle Webseite oder die Kontaktdaten der Meldebehörde.

Nur für Informationszwecke. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der offiziellen Webseite.

FAQ und Wissenswertes über Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar

In welchem Bundesland ist Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar?
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Wie groß ist die Fläche von Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar?
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar dehnt sich auf eine Fläche von 112,33 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar?
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar hat 16 881 Einwohner, davon sind 8 444 männlich und 8 437 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar?
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Sulz am Neckar hat eine Bevölkerungsdichte von 150 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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