Ummelden in Gundelfingen (Baden-Württemberg)
Wenn Sie nach Gundelfingen (Baden-Württemberg) ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der örtlichen Meldebehörde ummelden. Die Ummeldung ist ein wichtiger Prozess, der dazu dient, dass Ihre neue Adresse offiziell registriert wird.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Alte Bundesstraße 31
79194 Gundelfingen
Wo muss ich mich ummelden?
Die Meldebehörde in Gundelfingen befindet sich im Rathaus der Stadt. Dort ist das Bürgeramt zuständig für alle Anliegen rund um das Meldewesen. Hier sollten Sie Ihren Umzug melden und sich offiziell ummelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um sich umzumelden, benötigen Sie einige wichtige Dokumente und Unterlagen. Folgende Unterlagen sollten Sie mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation benötigen Sie einen gültigen Ausweis.
- Wohnungsgeberbestätigung: Ihr Vermieter muss Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, in der er bestätigt, dass Sie bei ihm wohnen.
- Anmeldeformular: Dieses Formular erhalten Sie bei der Meldebehörde. Es muss ausgefüllt und unterschrieben werden.
Was kostet die Ummeldung?
Über die genauen Kosten der Ummeldung in Gundelfingen kann an dieser Stelle keine Auskunft gegeben werden. Die Meldebehörde informiert Sie jedoch gerne über eventuelle Gebühren.
Wichtige Hinweise
- Die Ummeldung sollte innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug erfolgen.
- Vergessen Sie nicht, sich bei der alten Meldebehörde abzumelden.
- Bei einem Umzug innerhalb von Gundelfingen ist lediglich eine Adressänderung erforderlich. Hierfür können Sie sich auch online registrieren.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur als Richtlinien dienen und sich Änderungen ergeben können. Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt oder die Meldebehörde in Gundelfingen.
Für Fragen rund um das Thema Ummelden stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgeramts gerne zur Verfügung.