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Ummelden in Mönsheim(Baden-Württemberg)
Wenn Sie nach Mönsheim(Baden-Württemberg) umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, dass Ihre neue Adresse im Melderegister korrekt erfasst wird. Durch die korrekte Anmeldung können Behörden und Ämter Sie im Bedarfsfall kontaktieren und Ihnen wichtige Informationen zukommen lassen.
Die Ummeldung in Mönsheim(Baden-Württemberg) kann auf zwei Arten erfolgen:
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Gemeindeverwaltung Mönsheim
Schulstraße 2
71297 Mönsheim
Schulstraße 2
71297 Mönsheim
Persönlich im Bürgerbüro
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie vorab einen Termin im Bürgerbüro der Gemeinde Mönsheim. Dadurch können Sie lange Wartezeiten vermeiden und Ihr Anliegen effizient erledigen.
- Unterlagen: Bringen Sie zur Ummeldung folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung des bisherigen Wohnortes
- Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem neuen Vermieter
- Kosten: Die Ummeldung im Bürgerbüro ist in der Regel kostenfrei.
Online über das Bürgerportal
- Registrierung: Um die Ummeldung online durchzuführen, müssen Sie sich zuerst im Bürgerportal der Gemeinde Mönsheim registrieren.
- Formular ausfüllen: Füllen Sie das Online-Formular zur Ummeldung aus. Geben Sie dabei Ihre persönlichen Daten sowie die Daten Ihrer alten und neuen Wohnung ein.
- Bestätigung: Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
- Unterlagen: Die erforderlichen Unterlagen müssen im Original an das Bürgerbüro geschickt werden.
- Kosten: Die Online-Ummeldung ist ebenfalls in der Regel kostenfrei.
Wichtige Informationen
- GEZ: Nach der Ummeldung müssen Sie Ihre neue Anschrift auch der GEZ mitteilen. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie weiterhin oder erstmals den Rundfunkbeitrag entrichten.
- Fahrzeug ummelden: Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, müssen Sie auch dieses ummelden. Dafür müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die gültige Hauptuntersuchung zur Kfz-Zulassungsstelle mitbringen.
- Wohnsitz abgemeldet: Wenn Sie Mönsheim verlassen und Ihren Wohnsitz abmelden möchten, müssen Sie dies ebenfalls im Bürgerbüro erledigen. Dabei benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Meldebescheinigung des neuen Wohnortes.
- Ausländerbehörde: Für Ausländerinnen und Ausländer können zusätzliche Anforderungen gelten. Informieren Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag zum Ummelden in Mönsheim(Baden-Württemberg) hilfreich war. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bürgerbüro.
FAQ und Wissenswertes über Mönsheim
In welchem Bundesland ist Mönsheim?
Mönsheim gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.
Wie groß ist die Fläche von Mönsheim?
Mönsheim dehnt sich auf eine Fläche von 16,79 km2 aus (Stand 2023).
Wie viele Einwohner hat Mönsheim?
Mönsheim hat 2 903 Einwohner, davon sind 1 490 männlich und 1 413 weiblich (Stand 2023).
Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Mönsheim?
Mönsheim hat eine Bevölkerungsdichte von 173 Einwohner pro km2 (Stand 2023).