Ummelden in Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Calw (Baden-Württemberg)
Die Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Calw in Baden-Württemberg umfasst mehrere Gemeinden und Städte, in denen sich Bürgerinnen und Bürger nach einem Umzug ummelden müssen.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Marktplatz 9
75365 Calw
Warum ist eine Ummeldung notwendig?
Nach einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht eine gesetzliche Meldepflicht, die innerhalb einer Frist von zwei Wochen erfüllt werden muss. Dies betrifft auch Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Calw wechseln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ummeldung in der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Calw sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
-
Um die Identität zu bestätigen und die persönlichen Daten zu überprüfen, wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.
-
Anmeldeformular
-
Dieses Formular ist bei der zuständigen Meldebehörde erhältlich und muss ausgefüllt werden.
-
Wohnungsgeberbestätigung
- Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Diese dient als Nachweis für den Wohnungswechsel.
Wo kann die Ummeldung durchgeführt werden?
Die Ummeldung kann persönlich bei der zuständigen Meldebehörde in der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Calw erfolgen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Bürgerbüro
-
In den Bürgerbüros der einzelnen Gemeinden kann die Ummeldung vorgenommen werden. Hier steht in der Regel ein freundliches und kompetentes Team zur Verfügung, das bei Fragen weiterhelfen kann.
-
Online
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Ummeldung möglich. Dies bietet den Vorteil, dass man sich den Weg zur Meldebehörde sparen kann.
Weitere wichtige Informationen
- Rundfunkbeitrag
-
Nach der Ummeldung muss auch der Rundfunkbeitrag aktualisiert werden. Hierfür ist eine separate Abmeldung bei der GEZ erforderlich.
-
Familienmitglieder
-
Auch Familienmitglieder, die mit umziehen, müssen sich eigenständig ummelden und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
-
Weitere Behörden und Institutionen informieren
- Neben der Ummeldung bei der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Calw müssen auch andere Behörden, wie beispielsweise das Finanzamt oder die Krankenkasse, über den Wohnsitzwechsel informiert werden.
Die Ummeldung in der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Calw ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Mit den erforderlichen Unterlagen und der richtigen Vorgehensweise ist die Ummeldung jedoch unkompliziert und schnell erledigt.