Ummelden in Helmstadt-Bargen (Baden-Württemberg)
Du bist neu nach Helmstadt-Bargen gezogen und möchtest dich ummelden? Hier erfährst du, was du dazu wissen musst. Die Ummeldung deines Wohnsitzes ist wichtig, um behördliche Angelegenheiten und Post rechtzeitig zu erhalten.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Hauptstraße 31
74915 Waibstadt
Wann muss ich mich ummelden?
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug erfolgen. Wenn du diese Frist versäumst, kann es zu Bußgeldern kommen. Plane daher rechtzeitig den Besuch im Rathaus ein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um deinen Wohnsitz umzumelden, musst du einige Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation und zur Aufnahme der nötigen Daten.
- Meldebescheinigung des alten Wohnortes: Diese erhältst du von deinem alten Einwohnermeldeamt. Falls du keinen Meldezettel hast, musst du einen Verlustantrag stellen.
- Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter oder Eigentümer muss dies ausstellen, wenn er nicht selbst dein neuer Wohnungsgeber ist.
- Anmeldeformular: Erhältst du im Rathaus oder kannst es oft auch online ausfüllen und mit Terminabstimmung abgeben.
Wo melde ich mich um?
Die Ummeldung deines Wohnsitzes in Helmstadt-Bargen erfolgt im Einwohnermeldeamt der Gemeinde.
Wichtige Hinweise
- Du kannst die Ummeldung persönlich vornehmen oder auch von einer bevollmächtigten Person durchführen lassen.
- Auch Kinder müssen umgemeldet werden. Hierfür benötigst du eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch.
- Bei einem Umzug innerhalb von Helmstadt-Bargen ist ebenfalls eine Ummeldung erforderlich.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen rund um das Thema Ummelden in Helmstadt-Bargen oder falls du noch zusätzliche Fragen hast, kannst du dich direkt an das Einwohnermeldeamt wenden.
Bitte beachte, dass dieser Beitrag keine Informationen zu den Kosten der Ummeldung enthält. Diese können je nach Fall und Gemeinde unterschiedlich sein.