Ummelden in Börtlingen (Baden-Württemberg)
Wenn Sie nach Börtlingen (Baden-Württemberg) ziehen, ist es wichtig, sich innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden. Die Ummeldung ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Adressänderung offiziell zu machen und sicherzustellen, dass Sie weiterhin alle wichtige Behördendokumente erhalten.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Amtsgasse 4
73098 Rechberghausen
Wann muss ich mich ummelden?
Die Ummeldung innerhalb von Börtlingen muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Die Frist beginnt ab dem Einzugstermin und gilt für alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ummeldung in Börtlingen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass: Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Bei Kindern ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
- Meldebescheinigung des alten Wohnorts: Sie benötigen eine Meldebescheinigung Ihrer vorherigen Wohnadresse. Diese erhalten Sie bei Ihrer alten Meldebehörde.
- Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung: Ein gültiger Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich, um den Adresswechsel nachzuweisen.
- Anmeldeformular: Füllen Sie das Anmeldeformular der Börtlinger Meldebehörde aus. Dieses können Sie in der Gemeinde oder online auf der Webseite der Stadtverwaltung herunterladen.
Wie viel kostet die Ummeldung?
Über die genauen Kosten für die Ummeldung in Börtlingen können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Bitte kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung Börtlingen für weitere Informationen bezüglich der Kosten und Zahlungsmodalitäten.
Fazit
Die Ummeldung in Börtlingen ist ein wichtiger Schritt nach Ihrem Umzug. Vergessen Sie nicht, sich innerhalb der gesetzlichen Frist umzumelden und alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Weitere Informationen zur Ummeldung und den genauen Kosten erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Börtlingen.