Ummelden in Großbettlingen (Baden-Württemberg)
Wenn Sie nach Großbettlingen in Baden-Württemberg umziehen, ist es wichtig, dass Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen ummelden. Diese Pflicht gilt für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Um Ihnen den Ummeldeprozess zu erleichtern, haben wir hier die wichtigsten Punkte zusammengestellt:
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
Wohnsitz ummelden – Welche Unterlagen benötigen Sie?
Um Ihren Wohnsitz in Großbettlingen umzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (gültiges Ausweisdokument)
- Meldebestätigung des alten Wohnortes (bei einem Umzug innerhalb von Deutschland)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die neue Adresse
- Einwohnermeldeformular des neuen Wohnortes (erhältlich im Rathaus oder online auf der Gemeinde-Website)
- Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben vom Vermieter bzw. Wohnungsgeber)
Wie und wo können Sie sich ummelden?
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes in Großbettlingen können Sie persönlich im Rathaus vornehmen. Dazu vereinbaren Sie idealerweise einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Alternativ ist es auch möglich, die Ummeldung online über das Rathaus-Portal vorzunehmen.
Wichtiger Hinweis: Bei der Online-Ummeldung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen persönlich im Rathaus erscheinen, um Ihre Unterschrift zu bestätigen. Andernfalls ist die Ummeldung nicht gültig.
Bitte beachten Sie außerdem, dass bei einer Ummeldung für mehrere Personen alle anwesend sein müssen oder eine Vollmacht vorliegen muss.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für die Ummeldung des Wohnsitzes in Großbettlingen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Informationen zu den Gebühren erhalten Sie auf der Website der Gemeinde oder im Rathaus.
Wichtiger Hinweis: In diesem Beitrag werden bewusst keine Angaben zu den Kosten gemacht. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Gemeinde Großbettlingen über die aktuellen Gebühren.
Weitere wichtige Informationen
- Die Ummeldung des Wohnsitzes ist eine Pflicht und sollte innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug erfolgen.
- Vergessen Sie nicht, auch Ihre Bank, Versicherungen, Arbeitgeber und andere wichtige Institutionen über Ihren Umzug zu informieren.
- Bei einem Umzug ins Ausland gelten gesonderte Regelungen für die Abmeldung des Wohnsitzes.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ummeldeprozess in Großbettlingen reibungslos durchzuführen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses gerne zur Verfügung.