Ummelden in Lenningen (Baden-Württemberg)
Wenn Sie nach Lenningen, einer Gemeinde im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg, gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Thema "Ummelden in Lenningen".
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Marktplatz 1
73252 Lenningen
Ummeldefrist und Zuständigkeit
Gemäß dem Bundesmeldegesetz haben Sie 14 Tage Zeit, sich nach dem Umzug in Lenningen umzumelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lenningen. Hier müssen Sie persönlich vorsprechen, um Ihre Ummeldung durchzuführen.
Erforderliche Unterlagen
Um sich umzumelden, benötigen Sie einige Dokumente, die Sie zur Anmeldung mitbringen müssen. Dazu gehören:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung des Vormieters bzw. Vermieterbescheinigung
- Anmeldeformular (erhältlich im Einwohnermeldeamt oder auf der Website der Gemeinde Lenningen)
- Nachweis über Ihren neuen Wohnsitz (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
Bitte beachten Sie, dass die Liste der erforderlichen Unterlagen nicht abschließend ist. Es kann sein, dass zusätzliche Dokumente verlangt werden.
Ummeldung von Kindern
Wenn Sie minderjährige Kinder haben, müssen diese ebenfalls umgemeldet werden. Hierfür benötigen Sie zusätzlich zur oben genannten Unterlagen die Geburtsurkunde des Kindes.
Kosten und Strafen
Im Rahmen dieses Beitrags werden keine Informationen über Kosten und Strafen bereitgestellt. Bitte kontaktieren Sie das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lenningen, um aktuelle Informationen zu den Kosten der Ummeldung zu erhalten.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zur Ummeldung in Lenningen können Sie die offizielle Website der Gemeinde Lenningen besuchen. Dort finden Sie alle relevanten Informationen und Kontaktdaten des Einwohnermeldeamts.
Sollten Sie weitere Fragen zur Ummeldung haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lenningen zu wenden.