Ummelden in Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach (Rheinland-Pfalz)
Wenn Sie umziehen und Ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach (Rheinland-Pfalz) haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Die Ummeldung ist wichtig, da sie dazu dient, dass Ihre neue Adresse offiziell registriert wird und Sie weiterhin behördliche Angelegenheiten problemlos erledigen können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ummeldung in der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Wo kann ich mich ummelden?
Die Ummeldung kann persönlich im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach erfolgen.
Was muss ich zur Ummeldung mitbringen?
Für die Ummeldung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Anmeldeformular (kann vor Ort ausgefüllt werden)
Wie läuft die Ummeldung ab?
Bei der Ummeldung müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Dort werden Ihre persönlichen Daten aufgenommen und Ihre neue Adresse erfasst. Anschließend erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die als Nachweis Ihrer Ummeldung dient.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Ummeldung in der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach können variieren. Bitte kontaktieren Sie das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung für aktuelle Gebühreninformationen.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen und Fragen zur Ummeldung in der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach können Sie sich gerne an das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Die Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei allen Anliegen rund um die Ummeldung.