Ummelden in Stockum-Püschen (Rheinland-Pfalz)

Wenn Sie nach Stockum-Püschen in Rheinland-Pfalz umziehen, ist es wichtig, dass Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. Die Ummeldung ist ein wichtiger Schritt im Meldeverfahren und trägt dazu bei, dass Ihre Daten immer auf dem neuesten Stand sind. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie sich in Stockum-Püschen ummelden können.

071435009298 Stockum Pueschen

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Neumarkt 1
56457 Westerburg

071435009298 streetview amt Stockum Pueschen

Wer muss sich ummelden?

Jeder, der nach Stockum-Püschen zieht und seinen Hauptwohnsitz dort hat, muss sich ummelden. Dies gilt für alle Personen ab 16 Jahren. Nach dem Umzug haben Sie 14 Tage Zeit, um sich bei der örtlichen Meldebehörde anzumelden.

Was wird benötigt?

Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Dies dient zur Identifikation Ihrer Person.
  • Bestätigung des Wohnungsgebers: Wenn Sie eine Wohnung mieten, benötigen Sie eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug. Dieses Dokument enthält Informationen über die Wohnadresse und den Einzugsdatum.
  • Anmeldeformular: Bei der Meldebehörde erhalten Sie ein Anmeldeformular, das Sie ausfüllen müssen. Das Formular enthält wichtige Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Umzug.

Ablauf der Ummeldung

Die Ummeldung in Stockum-Püschen geht folgendermaßen vor:

  1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie vorab einen Termin bei der örtlichen Meldebehörde. Dies kann telefonisch oder online erfolgen.
  2. Persönliche Vorsprache: Gehen Sie zum vereinbarten Termin zur Meldebehörde und nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  3. Ausfüllen des Anmeldeformulars: Füllen Sie das Anmeldeformular gewissenhaft aus und geben Sie alle notwendigen Informationen an.
  4. Prüfung der Unterlagen: Die Meldebehörde prüft Ihre Unterlagen und nimmt gegebenenfalls weitere Informationen auf.
  5. Bestätigung der Ummeldung: Wenn alle Angaben korrekt sind, erhalten Sie eine Bestätigung über die Ummeldung. Diese dient als Nachweis für Ihre neue Wohnadresse.

Wichtige Information

  • Frist einhalten: Stellen Sie sicher, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug ummelden. Wenn Sie diese Frist versäumen, kann dies zu Bußgeldern führen.
  • Kosten: Bitte beachten Sie, dass für die Ummeldung Gebühren anfallen können. Die genauen Kosten erfahren Sie bei der örtlichen Meldebehörde.
  • Weitere Anmeldungen: Möglicherweise müssen Sie sich auch bei anderen Stellen, wie beispielsweise der Krankenkasse oder dem Finanzamt, ummelden. Informieren Sie sich über die individuellen Anforderungen und Fristen.

Die Ummeldung in Stockum-Püschen ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Wohnadresse offiziell zu aktualisieren. Halten Sie sich an die vorgegebene Frist und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen bei sich haben. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die örtliche Meldebehörde wenden.

FAQ und Wissenswertes über Stockum-Püschen

In welchem Bundesland ist Stockum-Püschen?
Stockum-Püschen gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

Wie groß ist die Fläche von Stockum-Püschen?
Stockum-Püschen dehnt sich auf eine Fläche von 3,54 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Stockum-Püschen?
Stockum-Püschen hat 625 Einwohner, davon sind 301 männlich und 324 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Stockum-Püschen?
Stockum-Püschen hat eine Bevölkerungsdichte von 177 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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