Ummelden in Kamp-Bornhofen(Rheinland-Pfalz)
Wenn Sie nach Kamp-Bornhofen ziehen oder innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz ummelden. Die Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über den Ummeldeprozess in Kamp-Bornhofen, Rheinland-Pfalz.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Dolkstraße 3
56346 Sankt Goarshausen
Ummeldeverfahren
Das Ummeldeverfahren in Kamp-Bornhofen ist einfach und unkompliziert. Sie müssen sich persönlich im Rathaus der Stadtverwaltung anmelden. Beachten Sie, dass vorherige Terminvereinbarungen bevorzugt werden. Bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung des letzten Wohnortes (sofern vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung (o.Ä.)
- ggf. zusätzliche Dokumente (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Fristen
Die Ummeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in eine neue Wohnung erfolgen. Andernfalls kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden.
Fazit
Die Ummeldung des Wohnsitzes in Kamp-Bornhofen ist ein wichtiger Schritt für neu Zugezogene oder Umziehende innerhalb der Stadt. Der Prozess ist einfach und erfordert nur wenige Unterlagen. Beachten Sie die 14-tägige Frist und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Ordnungsamt auf. Weitere Informationen finden Sie in der Bürgerbroschüre der Stadtverwaltung. Willkommen in Kamp-Bornhofen!