Ummelden in Steinhagen (Nordrhein-Westfalen)
Das Ummelden ist ein wichtiger Schritt für alle Bürgerinnen und Bürger, die nach Steinhagen (Nordrhein-Westfalen) ziehen. Hier erfährst du, was du bei der Ummeldung beachten musst und welche Unterlagen du benötigst.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Am Pulverbach 25
33803 Steinhagen
Wer muss sich ummelden?
Jeder, der in Steinhagen einen neuen Wohnsitz bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden. Dies gilt auch für Personen, die aus dem Ausland nach Steinhagen ziehen.
Wo kann man sich ummelden?
Für die Ummeldung ist das Einwohnermeldeamt Steinhagen zuständig. Die genaue Adresse lautet:
Musterstraße 1,
12345 Steinhagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind für die Ummeldung erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Anmeldeformular (kann vor Ort ausgefüllt werden)
- Wohnungsgeberbestätigung (früher Vermieterbescheinigung genannt) - der Vermieter muss eine Bestätigung über den Einzug ausstellen
- ggf. Familienbuch bei Familien mit Kindern
Bitte beachten: Alle Dokumente sollen im Original und in Kopie mitgebracht werden.
Wie läuft die Ummeldung ab?
- Termin vereinbaren: Man kann online einen Termin vereinbaren oder persönlich im Einwohnermeldeamt Steinhagen vorbeigehen.
- Zum vereinbarten Termin erscheinen: Pünktlich zum Termin solltest du alle benötigten Unterlagen mitbringen.
- Angaben vor Ort machen: Vor Ort musst du das Anmeldeformular ausfüllen und deine Identität nachweisen.
- Meldebestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Ummeldung erhältst du eine Meldebestätigung.
Weitere Hinweise
- Die Ummeldung ist in der Regel kostenlos, es können jedoch Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen anfallen.
- Nach der Ummeldung müssen auch andere Institutionen wie die Krankenkasse, der Arbeitgeber und die Versicherungen über den Wohnsitzwechsel informiert werden.
Für weitere Fragen und Informationen zur Ummeldung in Steinhagen steht das Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung.