Ummelden in Erkelenz, Stadt (Nordrhein-Westfalen)
Wenn Sie nach Erkelenz ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug ummelden. Diese Pflicht gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig davon, ob sie aus einer anderen Stadt in Nordrhein-Westfalen oder aus einem anderen Bundesland nach Erkelenz ziehen.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Wichtige Schritte für die Ummeldung
1. Anmeldung bei der Meldebehörde: Der erste Schritt besteht darin, sich persönlich bei der Meldebehörde in Erkelenz anzumelden. Hierbei müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, eine Wohnungsgeberbescheinigung und ein ausgefülltes Anmeldeformular vorlegen.
2. Wohnungsgeberbescheinigung: Die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie von Ihrem Vermieter oder der Vermieterin. Diese bescheinigt, dass Sie tatsächlich in der Unterkunft gemeldet sind.
3. Anmeldungsformular ausfüllen: Bevor Sie zur Meldebehörde gehen, sollten Sie das Anmeldeformular ausfüllen. Dieses Formular können Sie entweder online herunterladen oder direkt vor Ort erhalten.
4. Mitnahme der erforderlichen Unterlagen: Bei Ihrem Besuch bei der Meldebehörde bringen Sie die bereits erwähnten Unterlagen mit, um den Ummeldeprozess zu erleichtern.
5. Ummeldung des Fahrzeugs: Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, müssen Sie es ebenfalls ummelden. Hierfür benötigen Sie die neuen Fahrzeugpapiere sowie die neuen Kennzeichen. Denken Sie daran, diese Änderung auch bei Ihrer Versicherung zu melden.
Zusätzliche Informationen
- Die Ummeldung ist kostenlos, es können jedoch Gebühren für die Ausstellung einer neuen Meldebescheinigung anfallen.
- Sollten Sie mit Ihrer Familie umziehen, müssen alle Familienmitglieder von Ihnen persönlich bei der Meldebehörde angemeldet werden.
- Bei der Ummeldung in Erkelenz erhalten Sie eine Bestätigung, die als vorläufige Meldebescheinigung dient. Die endgültige Meldebescheinigung wird Ihnen per Post zugesandt.
Wenn Sie weitere Fragen zur Ummeldung in Erkelenz haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Meldebehörde zu wenden.