Ummelden in Amt Horst-Herzhorn (Schleswig-Holstein)

010615134 Amt Horst Herzhorn

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Horst-Herzhorn
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)

010615134 streetview amt Amt Horst Herzhorn

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in das Amt Horst-Herzhorn im wunderschönen Schleswig-Holstein ziehen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Ummeldung vornehmen. Das Ummelden ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Ummeldung

  1. Anmeldeformular herunterladen: Besuchen Sie die offizielle Website des Amts Horst-Herzhorn und laden Sie das Anmeldeformular herunter. Alternativ können Sie es auch direkt im Bürgeramt erhalten.

  2. Persönliche Daten ausfüllen: Das Anmeldeformular benötigt Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und bisherige Meldeadresse.

  3. Zusätzliche Informationen angeben: Geben Sie weitere Informationen an, wie z.B. Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.

  4. Nachweis über den Wohnungsbezug: Legen Sie einen Nachweis darüber vor, dass Sie tatsächlich in das Amt Horst-Herzhorn gezogen sind. Dies kann beispielsweise ein Mietvertrag, ein Kaufvertrag oder eine Wohnungsgeberbestätigung sein.

  5. Termin im Bürgeramt vereinbaren: Kontaktieren Sie das Bürgeramt des Amts Horst-Herzhorn, um einen Termin für die Ummeldung zu vereinbaren. Dies kann telefonisch oder online erfolgen.

  6. Persönlich zur Ummeldung erscheinen: Gehen Sie zum vereinbarten Termin ins Bürgeramt und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.

  7. Meldung bestätigen lassen: Das Bürgeramt überprüft die eingereichten Unterlagen und bestätigt Ihnen anschließend die erfolgte Ummeldung.

Wichtige Dokumente und Unterlagen

  • Anmeldeformular
  • Nachweis über den Wohnungsbezug (Mietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsgeberbestätigung)
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Ggf. weitere Dokumente zur Bestätigung des Familienstands oder der Staatsangehörigkeit

Fristen und Bußgelder

Wie bereits erwähnt, ist die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung dieser Frist kann ein Bußgeld verhängt werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und kann variieren.

Zusammenfassung

Die Ummeldung im Amt Horst-Herzhorn in Schleswig-Holstein ist ein wichtiger Schritt, den Sie nach Ihrem Umzug erledigen sollten. Befolgen Sie die oben genannten Schritte und bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit, um die Ummeldung reibungslos durchzuführen. Denken Sie daran, dass die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen muss, um mögliche Bußgelder zu vermeiden. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an das Bürgeramt des Amts Horst-Herzhorn wenden.

FAQ und Wissenswertes über Amt Horst-Herzhorn

In welchem Bundesland ist Amt Horst-Herzhorn?
Amt Horst-Herzhorn gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Amt Horst-Herzhorn?
Amt Horst-Herzhorn dehnt sich auf eine Fläche von 174,51 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Amt Horst-Herzhorn?
Amt Horst-Herzhorn hat 15 892 Einwohner, davon sind 8 056 männlich und 7 836 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Amt Horst-Herzhorn?
Amt Horst-Herzhorn hat eine Bevölkerungsdichte von 91 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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