Ummelden in Amt Schafflund (Schleswig-Holstein)

Wenn Sie nach Schafflund im schönen Schleswig-Holstein ziehen, ist es wichtig, sich ordnungsgemäß umzumelden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Schritte, die Sie für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes im Amt Schafflund beachten müssen.

010595952 Amt Schafflund

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Schafflund
Tannenweg 1
24980 Schafflund

010595952 streetview amt Amt Schafflund

Warum ist eine Ummeldung notwendig?

Gemäß dem Meldegesetz sind Sie verpflichtet, Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug in Schafflund umzumelden. Die Ummeldung ist wichtig, da dadurch Ihre Anschrift im Melderegister aktualisiert wird und staatliche Behörden, Unternehmen und Institutionen jederzeit über Ihre aktuelle Adresse verfügen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Ummeldung in Schafflund benötigen Sie folgende Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass: Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit, um sich zu identifizieren. - Wohnungsgeberbestätigung: Fordern Sie von Ihrem Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung an, in der er bestätigt, dass Sie bei ihm wohnen.

Note: Die Kosten für die Ummeldung werden im folgenden Text nicht behandelt.

Ablauf der Ummeldung

  1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen Termin beim Amt Schafflund, um die Ummeldung vorzunehmen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Amtes oder telefonisch.

  2. Persönliches Erscheinen: Gehen Sie zum vereinbarten Termin persönlich zum Amt Schafflund und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.

  3. Antragsformular ausfüllen: Sie erhalten vor Ort ein Antragsformular, das Sie sorgfältig ausfüllen müssen. Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse anzugeben.

  4. Datenüberprüfung: Die Mitarbeiter des Amtes werden Ihre Angaben überprüfen und das Antragsformular gemeinsam mit Ihnen durchgehen.

  5. Wohnungsgeberbestätigung vorlegen: Legen Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter vor.

  6. Unterschrift und Bestätigung: Nach erfolgreicher Überprüfung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen werden Sie gebeten, das Antragsformular zu unterschreiben und erhalten eine Bestätigung über die Ummeldung.

Weitere wichtige Informationen

  • Ummeldung von Kindern: Bei einem Umzug mit minderjährigen Kindern müssen auch diese umgemeldet werden. Bringen Sie die Ausweise der Kinder sowie gegebenenfalls eine Sorgerechtsbescheinigung mit.

  • Bürgerbüro: Das Bürgerbüro im Amt Schafflund ist für die Ummeldung zuständig. Dort werden Sie kompetent und freundlich bei allen Fragen und Anliegen rund um Ihre Ummeldung unterstützt.

  • Öffnungszeiten: Die genauen Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie auf der Webseite des Amtes Schafflund. Vereinbaren Sie idealerweise vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.

  • Meldepflicht: Denken Sie daran, dass Sie auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Schafflund (z.B. bei einer Zweitwohnung) meldepflichtig sind.

Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes im Amt Schafflund ist ein wichtiger Schritt nach Ihrem Umzug. Folgen Sie den oben genannten Schritten und nehmen Sie die erforderlichen Unterlagen mit, um den Prozess reibungslos abzuwickeln. Das freundliche Personal im Bürgerbüro steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei Ihrer Ummeldung.

FAQ und Wissenswertes über Amt Schafflund

In welchem Bundesland ist Amt Schafflund?
Amt Schafflund gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Amt Schafflund?
Amt Schafflund dehnt sich auf eine Fläche von 236,81 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Amt Schafflund?
Amt Schafflund hat 13 041 Einwohner, davon sind 6 573 männlich und 6 468 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Amt Schafflund?
Amt Schafflund hat eine Bevölkerungsdichte von 55 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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