Ummelden in Hummelfeld (Schleswig-Holstein)

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Hummelfeld in Schleswig-Holstein verlegt haben, müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der örtlichen Meldebehörde ummelden. Die Ummeldung ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Informationen im Melderegister auf den aktuellen Stand zu bringen.

010585893084 Hummelfeld

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Schlei-Ostsee
Holm 13
24340 Eckernförde

010585893084 streetview amt Hummelfeld

Wann muss man sich ummelden?

Fett: Die Ummeldung muss innerhalb einer Woche nach dem Umzug erfolgen. Das gilt sowohl für Personen, die innerhalb von Hummelfeld umziehen, als auch für Zuzügler aus anderen Städten oder Gemeinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fett: Bei der Ummeldung müssen Sie einige wichtige Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Um Ihre Identität nachzuweisen und die erforderlichen Daten abzugleichen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Meldebescheinigung des alten Wohnortes: Falls Sie von einem anderen Wohnort nach Hummelfeld umziehen, müssen Sie eine Meldebescheinigung Ihres alten Wohnortes vorlegen. Diese erhalten Sie in der Regel beim Einwohnermeldeamt oder der Meldebehörde Ihres alten Wohnortes.
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis: Sie müssen nachweisen, dass Sie tatsächlich in Hummelfeld wohnen. Bringen Sie daher Ihren Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) mit.
  • Anmeldeformular: Die örtliche Meldebehörde stellt Ihnen ein Anmeldeformular zur Verfügung, das Sie ausgefüllt mitbringen sollten.

Wo erfolgt die Ummeldung?

Fett: Die Ummeldung erfolgt bei der örtlichen Meldebehörde in Hummelfeld. Die genaue Adresse und Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Hummelfeld.

Was kostet die Ummeldung?

Fett: Die Kosten für die Ummeldung in Hummelfeld werden von der Gemeinde festgelegt und können variieren. Informationen zu den aktuellen Gebühren erhalten Sie bei der Meldebehörde.

Sonstige wichtige Informationen

  • Fristverlängerung: In Ausnahmefällen kann eine Fristverlängerung für die Ummeldung gewährt werden. Wenn Sie beispielsweise krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, die Ummeldung innerhalb der vorgegebenen Frist vorzunehmen, sollten Sie mit der Meldebehörde Kontakt aufnehmen und eine Fristverlängerung beantragen.
  • Kinder und Ehepartner: Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihren Kindern nach Hummelfeld ziehen, müssen diese ebenfalls umgemeldet werden. Bringen Sie für Ihre Kinder deren Geburtsurkunden mit, und für Ihren Ehepartner eine Heiratsurkunde.
  • Weitere Ummeldungen: Sollten Sie in Zukunft erneut umziehen, bitten wir Sie, auch die weitere Ummeldung in Hummelfeld vorzunehmen, um das Melderegister auf dem neuesten Stand zu halten.

Um unnötigen Stress und Probleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Ummeldung zeitnah nach Ihrem Umzug vorzunehmen. Vergessen Sie nicht, alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen, um den Ummeldungsprozess reibungslos zu gestalten. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehen Ihnen die Mitarbeiter der Meldebehörde gerne zur Verfügung.

FAQ und Wissenswertes über Hummelfeld

In welchem Bundesland ist Hummelfeld?
Hummelfeld gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Hummelfeld?
Hummelfeld dehnt sich auf eine Fläche von 7,98 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Hummelfeld?
Hummelfeld hat 278 Einwohner, davon sind 142 männlich und 136 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Hummelfeld?
Hummelfeld hat eine Bevölkerungsdichte von 35 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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