Ummelden in Dassendorf (Schleswig-Holstein)

Das Ummelden des Wohnsitzes ist ein wichtiger Schritt, wenn man in eine neue Stadt oder Gemeinde zieht. Auch in Dassendorf, einer Gemeinde in Schleswig-Holstein, ist das Ummelden eine Pflicht. In diesem Beitrag erfährst du, was du beim Ummelden in Dassendorf beachten musst und welche Dokumente du benötigst.

010535323023 Dassendorf

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Hohe Elbgeest
Christa-Höppner-Platz 1
21521 Dassendorf

010535323023 streetview amt Dassendorf

Die zuständige Behörde

Die zuständige Behörde für das Ummelden in Dassendorf ist das Einwohnermeldeamt. Dort musst du persönlich erscheinen, um deinen neuen Wohnsitz anzumelden. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Gemeindeverwaltung von Dassendorf. Beachte, dass du einen Termin vereinbaren musst, bevor du das Amt besuchst.

Die benötigten Dokumente

Für das Ummelden in Dassendorf benötigst du verschiedene Dokumente. Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung deines alten Wohnortes
  • Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter)
  • bei minderjährigen Kindern: Sorgerechtsbescheid oder Einverständniserklärung des anderen Elternteils

Es ist wichtig, dass du alle notwendigen Dokumente mitbringst, um den Ummeldevorgang reibungslos abzuwickeln.

Der Ummeldevorgang

Der Ummeldeprozess in Dassendorf läuft in mehreren Schritten ab. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Vereinbare einen Termin beim Einwohnermeldeamt.
  2. Sammle alle benötigten Dokumente (siehe oben).
  3. Erscheine persönlich zum vereinbarten Termin und gib die Dokumente ab.
  4. Fülle das Ummeldeformular aus, welches du im Einwohnermeldeamt erhältst.
  5. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du die Anmeldebestätigung und deinen neuen Meldebescheinigung.

Bitte beachte, dass du innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug deinen Wohnsitz umgemeldet haben musst. Andernfalls kannst du mit einer Geldstrafe rechnen.

Sonderfälle

In einigen Fällen können zusätzliche Dokumente oder Bescheinigungen erforderlich sein. Hier sind einige Sonderfälle:

  • Wenn du keine Wohnung, sondern ein Zimmer in einem Hotel oder einer Pension bezogen hast, benötigst du eine entsprechende Bescheinigung des Hotelbetreibers.
  • Wenn du deinen Wohnsitz gewechselt hast, weil du geheiratet hast, musst du zusätzlich eine gültige Heiratsurkunde vorlegen.

Fazit

Das Ummelden in Dassendorf ist ein wichtiger Schritt, um deinen neuen Wohnsitz ordnungsgemäß anzumelden. Durch das Einhalten der genannten Punkte und das Mitbringen aller benötigten Dokumente kannst du den Ummeldeprozess erfolgreich durchführen. Bitte beachte, dass dieser Beitrag keine Informationen zu den Kosten des Ummeldevorgangs enthält.

FAQ und Wissenswertes über Dassendorf

In welchem Bundesland ist Dassendorf?
Dassendorf gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Wie groß ist die Fläche von Dassendorf?
Dassendorf dehnt sich auf eine Fläche von 7,94 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Dassendorf?
Dassendorf hat 3 390 Einwohner, davon sind 1 683 männlich und 1 707 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Dassendorf?
Dassendorf hat eine Bevölkerungsdichte von 427 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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