Ummelden in Oberbösa (Thüringen)
Wenn Sie nach Oberbösa in Thüringen ziehen, ist es wichtig, dass Sie sich umgehend ummelden. Die Ummeldung ist eine gesetzliche Pflicht und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte Sie bei der Ummeldung in Oberbösa beachten sollten.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Bahnhofstraße 13 a
99718 Greußen
Das Bürgerbüro in Oberbösa
Das Bürgerbüro in Oberbösa ist die erste Anlaufstelle für Ihre Ummeldung. Hier erhalten Sie die erforderlichen Formulare und können Ihre Daten aktualisieren. Das Bürgerbüro befindet sich in der Hauptstraße 1 und ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Was Sie mitbringen müssen
Für die Ummeldung benötigen Sie einige Unterlagen. Nehmen Sie folgende Dokumente mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Anmeldeformular (erhältlich im Bürgerbüro oder online)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter auszufüllen)
- ggf. Meldebescheinigung der Vorwohngemeinde
- ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde
Der Ummeldevorgang
Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen haben, können Sie mit der Ummeldung beginnen. Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Besuchen Sie das Bürgerbüro in Oberbösa innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ihrem Umzug.
- Füllen Sie das Anmeldeformular sorgfältig aus. Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse anzugeben.
- Lassen Sie sich die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter ausfüllen.
- Legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zusammen mit den weiteren Unterlagen vor.
- Die Mitarbeiter im Bürgerbüro werden Ihre Daten aktualisieren und Ihnen eine Meldebestätigung aushändigen.
Weitere wichtige Informationen
- Die Ummeldung ist kostenlos.
- Die Meldebestätigung dient u.a. als Nachweis für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs, die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses und für die Anmeldung bei der Krankenkasse.
- Denken Sie daran, Ihre neue Adresse auch bei Banken, Versicherungen und anderen Institutionen zu ändern.
In Oberbösa ist die Ummeldung schnell und unkompliziert. Folgen Sie einfach den oben genannten Schritten und erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die Mitarbeiter im Bürgerbüro gerne zur Verfügung.