Ummelden in VG Hainich-Werratal (Thüringen)
Wenn Sie neu in der Verbandsgemeinde Hainich-Werratal in Thüringen wohnen oder innerhalb der VG umziehen, ist es wichtig, Ihren Wohnsitz ordnungsgemäß umzumelden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Schritte, die Sie dafür beachten müssen.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Michael-Praetorius-Platz 2
99831 Amt Creuzburg
1. Zuständigkeit:
In der Verbandsgemeinde Hainich-Werratal ist das Einwohnermeldeamt für die Ummeldung zuständig.
2. Fristen:
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug oder Umzug erfolgen.
3. Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung der alten Wohnung
- Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters
- ggf. Vollmacht, falls Sie die Ummeldung für eine andere Person vornehmen
4. Vorgehensweise:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt der VG Hainich-Werratal.
- Füllen Sie den Antrag auf Ummeldung aus, den Sie vor Ort erhalten oder bereits im Voraus auf der Homepage der VG herunterladen können.
- Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Meldebestätigung.
5. Besonderheiten:
- Eine Ummeldung kann auch postalisch oder per E-Mail erfolgen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der VG Hainich-Werratal.
- Die Ummeldung ist gebührenfrei.
6. Weitere Informationen:
Für weitere Informationen und spezifische Anfragen bezüglich Ihrer Ummeldung empfehlen wir Ihnen, direkt Kontakt mit dem Einwohnermeldeamt der VG Hainich-Werratal aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Informationen zu den Kosten der Ummeldung enthält. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei der zuständigen Behörde.