Ummelden in Hohenberg-Krusemark (Sachsen-Anhalt)

Die Anmeldung des Wohnsitzes ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und sollte innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung erfolgen. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Ummelden in Hohenberg-Krusemark, einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt.

150905051245 Hohenberg Krusemark

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Arneburg-Goldbeck
An der Zuckerfabrik 1
39596 Goldbeck

150905051245 streetview amt Hohenberg Krusemark

Zuständige Stelle für die Ummeldung

Die Ummeldung des Wohnsitzes in Hohenberg-Krusemark ist beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation der Person ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter oder die Vermieterin ist verpflichtet, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Diese bescheinigt, dass ein neuer Mieter in die Wohnung eingezogen ist.
  • Anmeldeformular: Das Anmeldeformular für die Ummeldung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder können es im Voraus online herunterladen und ausgefüllt mitbringen.
  • Besondere Unterlagen: In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel bei einer Namensänderung durch Heirat oder Scheidung.

Ablauf der Ummeldung

Für die Ummeldung in Hohenberg-Krusemark sollten Sie persönlich das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Dort werden Ihre Daten erfasst und der Wohnsitzwechsel in das Melderegister eingetragen. Vergessen Sie nicht, die benötigten Unterlagen mitzubringen, um den Vorgang reibungslos abzuwickeln.

Melderegisterauskunft

Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem die Wohnanschriften der Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde erfasst werden. Eine Melderegisterauskunft kann in bestimmten Fällen, wie bei der Suche nach einer Wohnung oder aus anderen rechtlichen Gründen, beantragt werden. Hierbei erhalten Sie Informationen über den aktuellen Wohnsitz einer Person.

Adressänderung bei Umzug innerhalb Hohenberg-Krusemarks

Wenn Sie innerhalb von Hohenberg-Krusemark umziehen, ist eine Adressänderung erforderlich. Diese müssen Sie dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Dafür gelten ähnliche Voraussetzungen und benötigte Unterlagen wie bei einer Erstanmeldung.

Bedeutung der Ummeldung

Die Ummeldung des Wohnsitzes ist wichtig, da sie zur Aktualisierung des Melderegisters führt. Durch die korrekten Angaben im Melderegister können verschiedene Behörden und Institutionen wie z.B. das Finanzamt, die Krankenversicherung oder die Schule auf die aktuellen Daten zugreifen. Eine korrekte Ummeldung gewährleistet somit einen reibungslosen Kommunikationsfluss.

Strafen bei Nicht-Ummeldung

Die Ummeldung des Wohnsitzes ist eine gesetzliche Pflicht. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

Fazit: Die Ummeldung des Wohnsitzes in Hohenberg-Krusemark ist ein wichtiger Schritt nach einem Umzug. Durch die rechtzeitige Ummeldung und die Mitwirkung bei der Aktualisierung des Melderegisters tragen Sie dazu bei, dass Ihre Daten stets korrekt und aktuell sind.

FAQ und Wissenswertes über Hohenberg-Krusemark

In welchem Bundesland ist Hohenberg-Krusemark?
Hohenberg-Krusemark gehört zum Bundesland Sachsen-Anhalt.

Wie groß ist die Fläche von Hohenberg-Krusemark?
Hohenberg-Krusemark dehnt sich auf eine Fläche von 63,57 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Hohenberg-Krusemark?
Hohenberg-Krusemark hat 1 204 Einwohner, davon sind 613 männlich und 591 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Hohenberg-Krusemark?
Hohenberg-Krusemark hat eine Bevölkerungsdichte von 19 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

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