Ummelden in Leipzig, Stadt(Sachsen)
Wenn du nach Leipzig ziehst oder deine Wohnung innerhalb der Stadt wechselst, musst du dich ummelden. Hier findest du wichtige Informationen zum Ummeldeverfahren in Leipzig.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Wer muss sich ummelden?
Die gesetzliche Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug umzumelden, betrifft alle Personen ab 16 Jahren. Das betrifft sowohl Deutsche als auch Ausländer, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Wenn du in Leipzig eine neue Wohnung beziehst, musst du dich also ummelden.
Wie melde ich mich um?
Die Ummeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt Leipzig. Dafür musst du persönlich erscheinen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist in der Regel empfehlenswert, um Wartezeiten zu vermeiden.
Du benötigst folgende Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass - Wohnungsgeberbestätigung (früher: Vermieterbescheinigung) - Anmeldeformular (erhältlich im Einwohnermeldeamt oder zum Download auf der Webseite)
Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein wichtiges Dokument, das von deinem Vermieter oder der Person, die dir die Wohnung überlässt, ausgefüllt und unterschrieben werden muss. In dieser Bestätigung werden deine persönlichen Daten, die Daten der Wohnung und der Einzugszeitpunkt erfasst. Ohne diese Bestätigung kannst du dich nicht ummelden.
Was kostet die Ummeldung?
Die Kosten für die Ummeldung werden nicht im Beitrag erwähnt, können aber auf der offiziellen Webseite des Einwohnermeldeamtes Leipzig eingesehen werden.
Fazit
Das Ummeldeverfahren in Leipzig ist verhältnismäßig unkompliziert. Mit den richtigen Unterlagen und etwas Zeit, die du für den Besuch beim Einwohnermeldeamt einplanen solltest, kannst du deiner gesetzlichen Pflicht nachkommen. Denke daran, dich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug umzumelden, um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren.