Ummelden in Bautzen/Budyšin, Stadt (Sachsen)
Wenn Sie nach Bautzen/Budyšin ziehen oder innerhalb der Stadt umziehen, ist es wichtig, dass Sie Ihren Wohnsitz ummelden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Ummeldevorgang in Bautzen/Budyšin problemlos hinter sich bringen können.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Fleischmarkt 1
02625 Bautzen
Wer muss sich ummelden?
Jede Person ab 16 Jahren, die länger als drei Monate ihren Hauptwohnsitz in Bautzen/Budyšin hat, muss sich bei der Stadtverwaltung ummelden. Das betrifft sowohl Deutsche als auch Ausländer.
Wann muss die Ummeldung erfolgen?
Die Ummeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung oder nach dem Umzug innerhalb der Stadt erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ummeldung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: - Personalausweis oder Reisepass (ggf. auch ein ausländischer Pass mit aktuellem Visum) - Mietvertrag oder eine Bescheinigung des Wohnungsgebers, falls keine Miete gezahlt wird - Ausgefülltes Anmeldeformular (das Formular kann online heruntergeladen werden oder ist direkt bei der Stadtverwaltung erhältlich) - Ggf. Familienstandsdokumente wie Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil - Ggf. Geburtsurkunde der Kinder bei Familien mit Kindern
Wie läuft die Ummeldung ab?
Die Ummeldung kann persönlich bei der Stadtverwaltung, im Bürgerbüro oder im Einwohnermeldeamt erfolgen. Dort werden die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und in der Regel in einem kurzen Gespräch überprüft. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung über die Ummeldung, die für verschiedene Zwecke verwendet werden kann.
Was kostet die Ummeldung?
Die Kosten für die Ummeldung sind derzeitig weder auf der Website ummelden.de noch auf der offiziellen Website der Stadt Bautzen/Budyšin aufgeführt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Stadtverwaltung oder dem Bürgerbüro nach den Gebühren, die für die Ummeldung anfallen.
Die Ummeldung des Wohnsitzes in Bautzen/Budyšin ist ein wichtiger Schritt bei einem Umzug innerhalb der Stadt. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen und den Ummeldevorgang innerhalb der vorgegebenen Fristen abschließen. Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt an die Stadtverwaltung oder das Bürgerbüro wenden.