Ummelden in Amt Bergen auf Rügen (Mecklenburg-Vorpommern)

Wenn du in Amt Bergen auf Rügen in Mecklenburg-Vorpommern umziehst, ist es wichtig, dass du dich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der zuständigen Behörde ummeldest. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zum Thema Ummelden in Amt Bergen auf Rügen.

130735353 Amt Bergen auf Ruegen

Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes

Amt Bergen auf Rügen
Markt 5-6
18528 Bergen auf Rügen

130735353 streetview amt Amt Bergen auf Ruegen

Zuständige Behörde

Die Zuständigkeit für das Ummelden liegt beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro des Amts Bergen auf Rügen. Hier werden alle Anliegen rund um das Thema An-, Ab- und Ummeldungen bearbeitet.

Meldefrist

Gemäß §17 Bundesmeldegesetz (BMG) hast du nach einem Umzug eine Meldefrist von zwei Wochen, um dich beim neuen Wohnort anzumelden. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da du ansonsten mit einer Ordnungswidrigkeit und möglichen Bußgeldern rechnen musst.

Unterlagen für die Ummeldung

Für die Ummeldung benötigst du verschiedene Unterlagen. Diese sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter oder Eigentümer der neuen Wohnadresse muss dir eine Bestätigung über den Einzug ausstellen. Diese Bestätigung ist notwendig, um den Umzug offiziell zu dokumentieren.
  • Anmeldeschein: Diesen erhältst du bei der zuständigen Behörde. Hier füllst du alle relevanten Angaben zu deiner Person und deinem neuen Wohnort aus.

Ablauf der Ummeldung

Der Ablauf der Ummeldung in Amt Bergen auf Rügen gestaltet sich in der Regel wie folgt:

  1. Terminvereinbarung: Vereinbare einen Termin bei der zuständigen Behörde, um Wartezeiten zu vermeiden.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Sorge dafür, dass du alle erforderlichen Unterlagen, wie Personalausweis, Wohnungsgeberbestätigung und Anmeldeschein, vollständig hast.
  3. Persönliches Erscheinen: Gehe zum vereinbarten Termin persönlich zur zuständigen Behörde und reiche die Unterlagen ein.
  4. Bearbeitung: Die Behörde prüft deine Unterlagen und führt die Ummeldung durch.
  5. Bestätigung: Nach erfolgreicher Ummeldung erhältst du eine Bestätigung über deine Anmeldung.

Sonstige Informationen

  • GEZ: Denke daran, deinen Wohnortwechsel an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (GEZ) zu melden, um weiterhin korrekt angemeldet zu sein.
  • Kfz-Ummeldung: Wenn du ein Fahrzeug besitzt, musst du dieses ebenfalls ummelden. Weitere Informationen dazu erhältst du bei der örtlichen Zulassungsstelle.

Fazit

Die Ummeldung in Amt Bergen auf Rügen ist ein wichtiger Schritt, um deinen Umzug offiziell zu machen. Beachte die Meldefrist von zwei Wochen und sorge dafür, dass du alle benötigten Unterlagen vollständig hast. Mit einer rechtzeitigen Ummeldung gehst du sicher, dass alle Behörden und Institutionen über deinen neuen Wohnort informiert sind.

FAQ und Wissenswertes über Amt Bergen auf Rügen

In welchem Bundesland ist Amt Bergen auf Rügen?
Amt Bergen auf Rügen gehört zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Wie groß ist die Fläche von Amt Bergen auf Rügen?
Amt Bergen auf Rügen dehnt sich auf eine Fläche von 303,65 km2 aus (Stand 2023).

Wie viele Einwohner hat Amt Bergen auf Rügen?
Amt Bergen auf Rügen hat 20 529 Einwohner, davon sind 10 004 männlich und 10 525 weiblich (Stand 2023).

Wie groß ist die Bevölkerungsdichte in Amt Bergen auf Rügen?
Amt Bergen auf Rügen hat eine Bevölkerungsdichte von 68 Einwohner pro km2 (Stand 2023).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert