Ummelden in Storbeck-Frankendorf(Brandenburg)
Wenn Sie nach Storbeck-Frankendorf in Brandenburg umziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz ummelden. Die Ummeldung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen wichtige Informationen zur Ummeldung in Storbeck-Frankendorf.
Anschrift des zuständigen Verwaltungssitzes
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Wohin muss ich mich wenden?
Für die Ummeldung in Storbeck-Frankendorf müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung wenden. Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die Bearbeitung von Meldeangelegenheiten und Ausstellung von Meldebescheinigungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen werden für die Ummeldung benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass: Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Anmeldeformular oder Meldeschein: Das Anmeldeformular oder der Meldeschein kann online auf der Website der Gemeinde Storbeck-Frankendorf heruntergeladen oder persönlich beim Einwohnermeldeamt abgeholt werden.
- Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter oder Eigentümer der Wohnung muss eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, in der bestätigt wird, dass Sie tatsächlich in der Wohnung wohnen.
Wie läuft die Ummeldung ab?
Die Ummeldung erfolgt in der Regel folgendermaßen:
- Schritt: Füllen Sie das Anmeldeformular oder den Meldeschein aus.
- Schritt: Legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. Meldeschein beim Einwohnermeldeamt vor.
- Schritt: Reichen Sie die Wohnungsgeberbestätigung ein.
- Schritt: Das Einwohnermeldeamt bearbeitet Ihre Ummeldung und stellt Ihnen eine Meldebescheinigung aus.
Was kostet die Ummeldung?
Informationen zu den Kosten der Ummeldung in Storbeck-Frankendorf finden Sie auf der Website der Gemeinde oder können beim Einwohnermeldeamt erfragt werden. Die Gebühren können je nach Kommune variieren.
Fazit
Die Ummeldung des Wohnsitzes in Storbeck-Frankendorf ist ein wichtiger Schritt nach dem Umzug. Achten Sie darauf, die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen durchzuführen, um gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Sorgen Sie dafür, dass Sie alle benötigten Unterlagen vor der Ummeldung bereithalten. Bei Fragen zur Ummeldung oder den Kosten können Sie sich direkt an das Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung Storbeck-Frankendorf wenden.